Jugendschutz
Infos & Hinweise
Selbstverständlich wird auch beim Rockfrühling auf den Jugendschutz geachtet. Dies betrifft vor allem den Aufenthalt für Jugendliche im Festzelt und den Genuss von Alkohol.
Dafür gelten folgende Regeln:
Es gibt zwei Eingänge für euch: „Über 18“ und „Unter 18“. Entsprechend eures Alters sind auch die Eintritts-Armbänder unterschiedlich gekennzeichnet. Dies ermöglicht dem Personal am Ausschank, euch die entsprechenden Getränke anzubieten.
Damit es am Eingang möglichst flott läuft, haltet bitte schon vorab den Ausweis und den ausgefüllten Event ID zur Alterskontrolle griffbereit. Nach dem neuen Personalausweisgesetz werden diese nun nicht mehr eingesammelt. Somit werden wir am Eingang den ausgefüllten Event ID verlangen.
Wichtiger Hinweis: Auf das Rockfrühlinggelände haben nur Personen ab 14 Jahren Zutritt!
Jugendliche unter 16 Jahren: Für euch ist der Zutritt nur mit euren Eltern möglich.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: Für euch gilt der Zutritt bis 24:00 Uhr. Dazu benötigt ihr den Personalausweis und den Partypass. Solltet ihr mit volljähriger Begleitperson sowie Erziehungsbeauftragung unterwegs sein, gilt der Zutritt entsprechend länger.
Um Missbrauch von Alkohol zu verhindern, gilt das Jugendschutzgesetz. Sollten Gäste über 18 Jahren Minderjährige mit Alkohol oder alkoholhaltigen Getränken versorgen, werden beide sofort des Festivals verwiesen und der Fall polizeilich zur Anzeige gebracht!
Jugendliche unter 16 Jahren: Für euch gibt es keine Getränke oder Lebensmittel, die Alkohol enthalten (zum Beispiel Wein oder Bier). Es ist euch auch nicht gestattet, Alkohol oder alkoholhaltige Getränke in der Öffentlichkeit zu euch zu nehmen. Jugendliche unter 18 Jahren: Für euch gibt es keine Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein enthalten (zum Beispiel Schnaps oder Likör). Es ist euch auch nicht gestattet, Branntwein oder branntweinhaltige Getränke in der Öffentlichkeit zu euch zu nehmen. Alkoholhaltige Getränke wie Wein und Bier sind für euch in normalen Mengen erlaubt.
FAQ
Wie alt muss ein Erziehungsberechtigter sein?
Volljährig.
Kann ein Erziehungsberechtigter die Verantwortung für mehrere Jugendliche übernehmen?
Nein
Welchen Eingang nehmen Erziehungsberechtigte und Jugendliche?
Zusammen bitte den „Unter 18“ Eingang.
Was ist denn die Event ID?
Klick einfach auf Link zum Event ID AML in unserer bestehenden Homepage verwenden.
Erziehungsbeauftragung
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Formular zur Event-ID
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Flyer zum Jugenschutzgesetz
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